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Veranstaltungen

    

                                 

                10.09.2017   Zuchtschau der Regionalgruppe Rheinland

                      ( Zuchtbucheintragung für Stuten und Fohlenbewertung

                       Sichtung von Hengsten für die Aufnahme ins HBII)

                                                     

                      Bitte zu beachten:  

                      Grundvoraussetztung zu Teilnahme an einer Zucht-                    

                      schau ist, das ihr Fohlen gechipt zur Schau erscheint.

                      Es wird nicht mehr auf einer Zuchtschau gechipt.

                      Nicht gechipte Fohlen können nicht bewertet werden.

                      Den Transponder ( Microchip) können sie direkt nach

                      der Geburt im Zuchtbüro beantragen.

 

                                   Stuteneintragung:

 

                                    Was muss ich mitbringen: DNA Profil, negativer PSSM1 Test, Kopie vom

                                      Certificate of Registration, Equidenpass mit Zuchtbescheinigung.                         

                      

                       Der PHCG bietet seit 2012  Sichtungen für die Aufnahme ins HB II auf Zuchtschauen

                      an. Dies ist allerdings an Bedingungen gebunden,

                      diese sind: Es muss eine Reithalle oder entsprechender Reitplatz mit

                      Hengsteinzäunung, sowie Hengstboxen vorhanden sein. Auf Anlagen

                      wo diese Bedingungen nicht gewährleistet sind, kann eine Eintagung

                      nicht stattfinden.

                      Vorraussetzungen für die Hengste:

                      es muss ein negativer PSSM1 Test vorliegen, Nachkommen des Hengstes Impressiv

                      müssen auch einen negativen Hypp Test vorlegen.

                      Auf die Gendefekte HERDA, GBED und OLWS muss ein Testnachweis erbracht werden,

                      der nicht zwingend negativ sein muss um eingetragen zu werden. 

                      Gesundheitszeugnis nicht älter als drei Wochen.                         

                      Kopie des Certificate of Registration der APHA.

                      Vorlage des Equidenpasses mit Zuchtbescheinigung.

                      der Besitzer des Hengstes muss Mitglied im PHCG sein.